Die schmerzhaftesten äußeren Verletzungen sind Verbrennungen und Verbrühungen. Pro Jahr erleiden in Deutschland 700 000 Menschen Brandverletzungen, sehr oft aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit. Bei Kindern sind Verbrennungen und Verbrühungen die zweithäufigste Unfallursache. Das Ausmaß der Verletzung ist dabei abhängig von der Art des heißen Stoffes, seiner Temperatur und Einwirkungsdauer. Siedendes Wasser hat z. B. eine Temperatur von ca. 100°C, Öl in einer Friteuse ca. 200°C und eine offene Flamme ca.1200°C. Schon 52°C heißes Wasser schädigt die Haut.
Ursachen & Risikofaktoren
Thermische Verbrennungen entstehen durch offenes Feuer, Verbrühungen durch Kontakt mit heißen Flüssigkeiten oder Dampf oder durch Kontakt mit heißen Festkörpern. Elektrische Verbrennungen entstehen durch einen den Körper durchdringenden elektrischen Strom. Blitzschlag ist eine Kombination aus thermischer und elektrischer Verbrennung. Chemische Verbrennungen entstehen durch Kontakt mit Säuren oder Laugen
Symptome: Verbrennungen 1., 2. und 3. Grades
Man unterscheidet drei Verbrennungsgrade, deren Symptome sich langsam entwickeln, so dass das tatsächliche Ausmaß anfangs nicht immer eindeutig zu erkennen ist.
Bei Verbrennungen 1. Grades ist die Haut gerötet, heiß und geschwollen. Der Betroffene verspürt einen brennenden, ziehenden Schmerz. Kommt es zur Hautrötung mit starker Schwellung, Blasenbildung und oberflächlicher Zerstörung der Haut mit starken Schmerzen, liegt eine Verbrennung 2. Grades vor. Bei Verbrennungen durch heiße Gegenstände oder zum Beispiel Fett bilden sich fast immer Blasen, die Wunde fängt bald an zu nässen.
Eine Verbrennung 3. Grades ist gekennzeichnet durch die vollkommene Zerstörung der Oberhaut und tieferer Gewebsschichten bis hin zur Verkohlung. Die Schmerzempfindlichkeit ist durch die Schädigung der Nervenenden stark vermindert. Die Haut wird weiß, es kann sich ein tiefer Schorf bilden.
Verbrennungskrankheit: Großflächige Verbrennungen verursachen schwere, oft tödliche Allgemeinstörungen. Die Verbrennungskrankheit beginnt mit dem Verbrennungsschock. Die Ursachen sind heftiger Schmerz, eine verminderte zirkulierende Blutmenge durch Wundabsonderung und austretendes Blutplasma aus den Blutgefäßen sowie eine Weitstellung der Blutgefäße. Dem folgt eine Vergiftung durch die bei der Verbrennung gebildeten Eiweißzerfallsprodukte (Verbrennungstoxine), was wiederum einen Schock mit Nierenversagen auslösen kann.
Folgen
Neben den Sofortschäden wie Schmerzen, dem zerstörten Gewebe und der akuten Lebensgefahr besteht an den Wunden höchste Infektionsgefahr. Die entstehenden Narben verursachen funktionelle wie kosmetische und damit auch psychische Probleme. Oft werden Hauttransplantationen nötig.
Erkennung & Untersuchungen
Lebensgefahr besteht bei Erwachsenen, wenn 15% der Körperoberfläche verbrannt sind, bei Kleinkindern bereits ab 8%. Die Einschätzung der Verbrennungsfläche erfolgt nach der Neunerregel. Danach werden bei Erwachsenen Verbrennungen des Kopfes und des Halses mit 9%, der Arme mit je 9%, der Vorder- und Rückseite des Rumpfes mit je 2 mal 9%, des Genitales mit 1% und der Beine mit je 2 mal 9% angesetzt.
Bei Kindern gelten wegen der deutlich unterschiedlichen Körperproportionen folgende Werte: Kopf und Hals 16%, Arme je 9%, Vorder- und Rückseite des Rumpfes je 16%, Beine je 17%.
Als Faustregel für die Beurteilung der verbrannten Körperoberfläche gilt auch die sog. Handflächenregel: Die Handfläche des Betroffenen entspricht 1% seiner Körperoberfläche.
Sofortmaßnahmen & Erste Hilfe
Ruhe bewahren – Keine Panik
1. Löschen
2. Kühlen
3. Notruf (Rettungsleitstelle, Notarzt)
Was muss die Rettungsleitstelle wissen?
- Wer meldet? Rückrufnummer
- Wo geschah es? Genaue Adresse, auch welcher Eingang, Stockwerk etc.
- Was geschah?
- Wie viele Betroffene?
- Warten auf Rückfragen!
Verbrennungen & Verbrühungen
Das sollten Sie tun, wenn sich jemand verbrannt, verbrüht oder einen Stromunfall erlitten hat:
- Bei Stromunfällen: Stromkreis unterbrechen
- Es kommt auf schnelle Hilfeleistung an!
- Den Patienten mit Decken, durch Wälzen am Boden oder Wasser löschen
- Feuerlöscher nie auf den Kopf richten
- Bei Brandwunden nur Wasser, keine Hausmittel anwenden (Mehl, Öl …)
- Kühlen mit Wasser und feuchten Tüchern (bis zu 1 Stunde nach dem Unfall)
- Danach Brandwunden steril abdecken
- Bei Verbrühungen Kleidung rasch, aber vorsichtig entfernen
- Brandblasen nicht öffnen! Infektionsgefahr!
- Bei Säuglingen und Kleinkindern grundsätzlich Vorstellung in einer Klinik
Bei einer Verbrennung oder Verbrühung soll die betroffene Stelle sofort gekühlt werden – am besten einige Minuten lang unter kaltes Wasser halten. Stoff, der mit der Brandwunde verklebt ist, löst sich so gut ab. Ist das nicht möglich, kalte feuchte Tücher (die nicht fusseln) auflegen und häufig wechseln. Später helfen bei kleineren Verbrennungen Salben, Gel oder Cremes mit Kamille, Arnika, Ringelblume oder Dexpanthenol, sie fördern die Wundheilung.
Vorsorge
- Stellen Sie Tassen oder Kannen mit heißen Getränken weit entfernt vom Tischrand auf!
- Verwenden Sie keine herunterhängenden Tischdecken!
- Achten Sie bei Tauchsiedern oder Wasserkochern auf herabhängende Kabel!
- Essen oder trinken Sie nichts Heißes, während das Kind auf Ihrem Schoß sitzt!
- Kochen Sie möglichst auf den hinteren Herdplatten! Sichern Sie den Herd mit einem Gitter!
- Topf und Pfannengriffe nach hinten drehen!
- Brennendes Fett in der Pfanne mit einem Deckel ersticken, niemals mit Wasser löschen!
- Fläschchen und Brei aus der Mikrowelle fühlen sich oft nur lauwarm an, obwohl der Inhalt kochend heiß ist. Daher gut umrühren und vor dem Füttern selbst probieren!
- Lassen Sie Ihr Kind nie allein mit offenem Feuer!
- Sperren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge konsequent weg! Unterschätzen Sie nicht die Reichweite Ihres Kindes – sie erhöht sich täglich!
- Lassen Sie nie heißes Wasser in die Badewanne einlaufen. Verwenden Sie Mischbatterien!
- Besuchen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs oder frischen Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig auf.
- Halten Sie die Rufnummer der Rettungsleitstelle am Telefon bereit!
Häufige Fragen
Muss ich jedem, auch Fremden Erste Hilfe leisten?
Ja. Im Notfall, d.h. bei einem Unfall, einer lebensbedrohlichen akuten Erkrankung oder einer Vergiftung zu helfen, ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand, den erfüllt, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist (§ 323c, Auszug aus dem Strafgesetzbuch)
Was tun, wenn ich nicht genau weiß, was zu tun ist?
Sie sollten auf alle Fälle einen Notruf machen. Tun Sie dann, was Ihnen die Rettungsleitstelle rät.
Wichtige Adressen
Selbsthilfegruppe
Elterninitiative brandverletzte Kinder e.V.
Laufer Straße 30a
90571 Schwaig
Tel./Fax 0911/5075718
Homepage: http://www.Paulinchen.de
mit Hinweisen zur Vorbeugung, Ersten Hilfe, Adressen regionaler Gruppen etc.