Lärm gehört inzwischen zu den wichtigsten Umweltproblemen unseres dicht besiedelten Landes und er nimmt nach wie vor eher zu als ab“, erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt; Naturschutz und Reaktor- sicherheit, Gila Altmann zum Noise Awareness Day 1999. Lärm ist unerwünschter, störender Schall: 70 % aller Deutschen leiden unter dem Straßenlärm, etwa 50% fühlen sich durch den Flugverkehr, 20 % durch den Schienenverkehr sowie durch Industrie- und Gewerbe belästigt.
Der uns umgebende Alltagslärm verursacht bei vielen Betroffenen Schlafstörungen, mindert die Konzentrationsfähigkeit und beeinträchtigt Erholung und Entspannung.Ein erhöhtes Herzinfarktrisiko, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schwerhörigkeit sind die gesundheitlichen Gefahren durch Lärmbelastung. So wird bei jungen Menschen ein dramatischer Anstieg der Schwerhörigkeit, überwiegend verursacht durch Discothekenlärm, erwartet.
Praktische Lärmschutzmaßnahmen wie geräuscharme Kraftfahrzeuge, Schallschutzwände an Straßen und Schallschutzfenster in Gebäuden stehen einem wachsenden Verkehrsaufkommen gegenüber. Aber auch die lieben Nachbarn können sich als Ruhestörer entpuppen. Dagegen hilft oft nur noch Eigeninitiative.
Gefahren durch Lärmbelastung
„Kinder und Jugendliche leiden immer häufiger unter Hörschäden“ meldete die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. im Januar 2000. Discothekenlärm ist einer der Hauptverursacher für nicht behebbare Hörschäden. Ein Discobesuch von über einer Stunde Dauer – ohne Gehörschutz – kann schon bleibende Hörschäden verursachen. So prognostiziert das Umweltbundesamt bei 10 % der 15-jährigen einen Hörverlust von durchschnittlich 10 Dezibel. Dauerbelastungen des Gehörs führen unweigerlich zu Hörschäden. Diese Lärmschwerhörig- keit manifestiert sich meist zuerst in der verminderten Wahrnehmung von hohen Tönen.
Hoher kurzwelliger Schall hat einen größeren Energieinhalt als niedriger langwelliger Schall. Diese Schädigung im oberen Tonhöhenbereich wird von den Betroffenen jedoch oft nicht wahrgenommen, da hohe Frequenzen in Sprache und Musik weniger wichtig sind. Bei weiter anhaltender übermäßiger Lärmbelastung – über Jahre bis Jahrzehnte – wird dann die Wahrnehmung von Tonhöhen im Sprachbereich vermindert. Viele Betroffene haben mit einer gestörten Kommunikationfähigkeit und der damit verbundenen sozialen Ausgrenzung zu kämpfen.
Bei Kindern führt das zu einer teilweisen Störung der Sprachentwicklung. Hier können Eltern einem drohenden Schaden, der durch zu viel und zu lauter Medienberieselung verursacht wird, effektiv entgegenwirken. Die häufigsten Ursachen für Hörschäden bei Kindern sind jedoch wiederkehrende oder chronische Entzündungen des Mittelohres.Eine Verminderung der Hörfähigkeit wird häufig durch das Absterben von Nervenzellen im Innenohr (Basilarmembran) verursacht. Da Sinneszellen nicht nachwachsen, ist der Hörschaden unheilbar.
Deshalb sind Hörschäden meist auch nicht mehr heilbar, wenn der Betroffene diese selbst bemerkt. Die Früherkennung einer beginnenden Gehörschädigung durch Hörtests, sowie das Vermeiden von permanent hoher Lärmbelastung, sind die einzig wirksamen Vorbeugemaßnahmen. Ein gesunder Mensch mittleren Alters kann Frequenzen (Tonhöhen) von 16 Hz bis etwa 16.000Hz wahrnehmen. Das Maß für die Lautstärke von Schall ist der Schalldruckpegel, er wird in Dezibell, abgekürzt dB geschrieben, angegeben. Je lauter der Schall ist, desto größer ist sein Energiegehalt. Für die Hörschwelle des Menschen, die kleinste noch registrierte Lautstärke, wurde der Wert Null Dezibell ( 0 dB) festgelegt.
Die Schmerzgrenze liegt zwischen 120 dB und 130 dB; ab 70 dB erhöht sich das Risiko von Herzkreislauf-Erkrankungen; ab 85 dB Dauerlärmbelastung besteht die Gefahr unbehebbarer Hörschäden. Ein Pegelunterschied von 3 dB wird vom Menschen deutlich erkannt; eine Verdopplung oder Halbierung der empfundenen Lautstärke entspricht etwa 10 dB. Verdoppeln sich die Lärmverursacher, z.B. zwei Autos anstatt einem, erhöht sich der Pegel um 3 dB. Die Lärmtabelle hilft ihnen, Wirkungen und Gefahren von Lärmquellen besser einzuschätzen.
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Was man gegen Ruhestörer unternehmen kann
„Musik wird oft nicht schön gefunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden“ (Wilhelm Busch). Ihr Nachbar feiert bis spät in die Nacht rauschende Feste, in der Wohnung nebenan wird früh am Morgen schon die Bohrmaschine eingesetzt. Was kann man dagegen tun? Ein ausführliches Gespräch mit dem Verursacher ist die günstigste und oftmals wirkungsvollste Methode. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, hat der Gesetzgeber zum Schutz gegen unzulässigen Lärm Rechtsmittel vorgesehen. Die Paragraphen 1004 und 862 im BGB bilden die zivilrechtlichen Grundlagen zum Schutz gegen Lärm. Eine Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz § 117 ist dabei eine kostenfreie und unkomplizierte Möglichkeit.
Allerdings muß der Anzeigende die Störung durch neutrale Zeugen (kein Ehegatte oder Familienangehöriger), oder durch Meßergebnisse mit einem Pegelmesser glaubhaft nachweisen. In der Anzeige muß der Ort, der Zeitpunkt, die Dauer der Störung, sowie die Namen eventueller Zeugen unbedingt enthalten sein um Aussicht auf Erfolg zu haben.
Eine Entschädigung von, durch Straßenlärm beeinträchtigten, Grundstücken kann auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetz/Landesstraßengesetz, sowie einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unter besonderen Voraussetzungen gewährt werden. Bei größeren Rechtsstreitigkeiten entstehen oftmals hohe Kosten, da der Gestörte die unzulässige Lärmbelästigung beweisen muß und aus diesem Grund die Bestellung eines Gutachters fast unumgänglich ist. Der im Rechtsstreit Unterlegene hat dann die Kosten zu tragen.
Praktische Lärmschutztipps
Ohrenstöpsel aus Gummi, Watte oder Kunststoff können guten Schutz vor Hörschäden bieten: für Discotheken- und Konzertbesuche sind sie sehr zu empfehlen! Die Lage eines Gebäudes zu einer Lärmquelle, z.B. einer stark befahrenen Straße, hat bedeutenden Einfluß auf die Lärmbelastung seiner Bewohner. Die Ruhe- und Schlafräume sollten im Lärmschatten des Gebäudes liegen. Liegt z.B. die Forderfront eines Hauses an einer Straße, sollten die Schlafräume auf der gegenüberliegenden Seite, die von der Schallquelle abgewandten Seite, eingerichtet werden. U-förmige Gebäude bieten in ihrer Innenseite optimale Ruhezonen.
Auch mit zunehmender Entfernung von einer stark befahrenen Straße nimmt der Lärm ab. Fenster, besonders Altbaufenster, bieten oftmals unzureichenden Schutz gegen Lärm. Das Abdichten des Fensters gegen das Mauerwerk und der Fensterflügel im Falzbereich, sind einfache Schutzmaßnahmen. Vorsatzfenster – sie werden an die Außen- oder Innenseite des vorhandenen Fensters anmontiert – bieten noch besseren Schallschutz. Auch der Einbau von dickeren Glasscheiben ist eine relativ einfache Maßnahme.
Werden neue Fenster eingebaut, sollte auf die Schallschutzklasse der Fenster geachtet werden. In Wohnbereichen mit starkem Verkehrslärm werden Fenster der Schallschutzklassen 3 – 5 empfohlen. Die Verbesserung der Schalldämmung von Türen, schallschluckende Verkleidungen an Terrassen und Balkonen, sind weitere kostengünstige Maßnahmen. Die Anschaffung von lärmarmen Haushaltsgeräten, wie Staubsauger, Waschmaschinen und Rasenmäher, vermindert die Lärmbelastung ebenfalls. Das Umweltzeichen der Blaue Engel „weil lärmarm“ kennzeichnet solche lärmarmen Gebrauchsgegenstände.
Lärmschutz in Deutschland
Da der Straßenverkehr die bei weitem größte Lärmquelle darstellt, wurden in Deutschland besondere Anstrengungen unternommen um die Lärmentwicklung einzudämmen. So wurden von 1991-1995 rund 1,8 Mrd. DM für den Lärmschutz an Bundesstraßen und Autobahnen ausgegeben. EU-weite Grenzwerte für Neufahrzeuge sorgten dafür, daß PKW´s ab dem Baujahr 1996 nur noch halb so laut sind als Fahrzeuge älterer Baujahre. Da bei PKW´s ab einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h das Reifen-Fahrbahngeräusch die dominierende Lärmquelle wird, sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von lärmarmen Reifentypen und Straßenbelägen im Gange.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie Tempo-30-Zonen in Wohngebieten, sollen die Lärmbelastung weiter eindämmen. Tempolimits auf Autobahnen und eine allgemeine Tempo-30-Regelung in geschlossenen Ortschaften sind im Gespräch.Im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung festgelegt. Darin wurde eine Unterteilung nach Wohngebietsstrukturen vorenommen. Tag- und Nachtwerte berücksichtigen die allgemeinen Ruhe- und Schlafzeiten der Bevölkerung. Die in diesem Regelwerk festgelegten Werte dürfen im allgemeinen von keinem Lärmverursacher überschritten werden.